ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWB WETTERBERATUNG GMBH

1. PRÄAMBEL

Der Anbieter ist die EWB Wetterberatung GmbH, Hinterm Dorf 6, 76199 Karlsruhe, Deutschland und erbringt Dienstleistungen für die individuelle Wetterberatung und stellt Wetterinformationen und/oder Wetterdaten sowie Blitzinformationen zur Verfügung

2. DEFINITIONEN

2.1 Veranstaltungsort ist der Ort, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Die Grenze des Veranstaltungsort wird wie folgt definiert: In Absprache mit dem Auftraggeber wird das jeweilige zu überwachende Gebiet bzw. der Veranstaltungsort definiert.
2.2 Fernwetterberatung umfasst die Überwachung und Beobachtung des aktuellen Wettergeschehens, Beurteilung und Vorhersage des Unwetterpotentials für den Veranstaltungsort. Die Beratung umfasst einen täglichen Wetterbericht sowie auf Veranlassung des Kunden maximal ein persönliches Telefonat pro Buchungstag im Zeitraum zwischen 08:00 und 11:00 (gesetzliche Zeit) des jeweiligen Buchungstags. Wenn der Anbieter in diesem Zeitraum vorübergehend nicht erreichbar ist, erfolgt Rückruf spätestens binnen 15 Minuten
2.3 Intensiv-Fernwetterberatung umfasst alle Leistungen der Fernwetterberatung sowie zusätzlich beliebig viele Telefonate für die individuelle Beratung zwischen 8:00 – 24:00 (gesetzliche Zeit), ferner die aktive Benachrichtigung und Updates. Wenn der Anbieter in diesem Zeitraum vorübergehend nicht erreichbar ist, erfolgt ein Rückruf spätestens binnen 15 Minuten
2.4 Vor-Ort-Wetterberatung umfasst alle Leistungen der Intensiv-Fern-Wetterberatung mit der Maßgabe, dass die Leistung in persönlicher Anwesenheit des Ansprechpartners am Veranstaltungsort und während der Veranstaltungszeit bis spätestens 24:00 (gesetzliche Zeit) erbracht wird. Leistungen nach Mitternacht erfolgen nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis
2.5 Bereitstellung bedeutet die Ermöglichung des Zugriffs auf Informationen und/oder eine Software über das Internet durch Übermittlung entsprechender Zugangsdaten
2.6 Das Wetterdashboard ist eine Internetseite, auf der die wichtigsten Wetterinformationen übersichtlich dargestellt werden. Blitzinformationen eines kommerziellen Blitzortungssystems werden nicht auf dem Wetterdashboard dargestellt
2.7 Realtime Blitzdaten umfassen automatisierte Vorwarnungen beziehungsweise Akutalarme und Entwarnungen für bestimmte Überwachungsgebiete eines Veranstaltungsorts. Die jeweiligen Überwachungsgebiete werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt (z.B. Radien von 5 und 20 km)
2.8  Gesetzliche Zeit ist die Zeit der am Veranstaltungsort gültigen Zeitzone

3. WETTERDASHBOARD UND REALTIME BLITZINFORMATIONEN

3.1 Wetterdashboard und realtime Blitzinformationen sind zusätzliche Services, die der Anbieter nur zusammen mit einer Wetterberatung anbiete
3.2 Entwicklung eines Wetterdashboards: Wenn die Entwicklung eines Wetterdashboards beauftragt wird, schuldet der Anbieter die Entwicklung in dem im Angebot näher bezeichneten Umfang. Das Dashboard enthält auch Ansichten der Daten von Drittanbietern, die im Dashboard als solche einschließlich der Quellenbezeichnung gekennzeichnet sind. Die Leistungen des Anbieters beschränkt sich diesbezüglich darauf, dem Nutzer eine auf einer Webseite gebündelte Darstellung auf die Daten verschiedener Drittanbieter bereitzustellen. Für die In-halte der Drittanbieter ist der Anbieter nicht verantwortlich.
3.3 Bereitstellung des Wetterdashboards bzw. von realtime Blitzinformationen: Die Bereitstellung des Wetterdashboards bzw. von realtime Blitzinformationen erfolgt durch Übermittlung von Zugangsdaten zu einer Internetseite, die den Zugriff auf das jeweilige Dashboard bzw. die Blitzinformationen erlaubt. Die Zugangsdaten werden in der Regel per E-Mail oder in anderer Weise in Textform übermittelt. Der Zugang erfordert einen aktuellen Internetbrowser.
3.4 Verfügbarkeit von Wetterdashboards und realtime Blitzinformationen
3.4.1 Der Anbieter bietet eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Im Falle kürzerer Laufzeiten bezieht sich die Verfügbarkeit auf die jeweilige Laufzeit. Das Wetterdashboard bzw. die real-time Blitzinformationen sind verfügbar, wenn die Nutzung möglich ist
3.4.2 Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten oder Ausfallzeiten wegen Wartungsarbeiten als verfügbare Zeiten. Eine Nichtverfügbarkeit während dieser Ausfallzeiten bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer Betracht. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:
(a) mit dem Kunden abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff nicht möglich ist
(b) unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (z.B. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.)
(c) Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat
(d) Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches 
(e) Ausfallzeiten und Datenausfälle, die durch Dritte (nicht dem Anbieter zurechenbare Personen oder Einrichtungen) verursacht werden 
(f) Ausfallzeiten für planmäßige Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese dem Kunden mindestens sieben  (7) Tage vor Durchführung der Arbeiten angekündigt wurden.
3.4.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Internetverbindung zwischen dem Webserver und dem Internet-Zugangspunkt des Kunden herzustellen und aufrechtzuerhalten.
3.5 Laufzeit für Wetterdashboard und realtime Blitzinformationen
3.5.1 Die Laufzeit für Wetterdashboard und realtime Blitzinformationen beginnt jeweils mit dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt.
3.5.2 Die Laufzeit für Wetterdashboard und realtime Blitzinformationen beträgt jeweils 12 Monate, sofern nicht im Angebot eine abweichende Laufzeit geregelt ist. Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Die Kündigung muss durch einen Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf erfolgen
3.5.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail) genügt der Schriftform insoweit.
3.5.4 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

4. LEISTUNGEN DES ANBIETERS

4.1 Der Anbieter bietet als Wetterdienstleister weltweit professionelle Wettervorhersagen, -fachgutachten, -statistiken, -datenbanken, -analysen sowie weitere damit zusammen-hängende Leistungen an. 
4.2 Professionelle Wetterberatungen beinhalten typischerweise Prognosen hinsichtlich der künftig eintretenden Wetterlage. Da das Wetter einer unübersehbaren Vielzahl von Einflussfaktoren unterliegt, ist eine solche Prognose stets mit Unsicherheiten verbunden. Insofern kann es trotz fachgerechter Analyse zu einer Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Wetterlage kommen. Derartige Abweichungen liegen außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters
4.3 Im Falle der Buchung einer reinen Telefonbereitschaft umfasst die Bereitschaftszeit täglich den Zeitraum zwischen 8:00 und 22:00 Uhr (gesetzliche Zeit). Ein schriftlicher Wetterbericht oder eine Intensiv-Betreuung ist in dieser Leistung nicht enthalten und nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich beauftragt wurde.
4.4 Der Anbieter nutzt für seine Beratungsleistungen sämtliche zur Verfügung stehende Wettervorhersagemodelle nationaler und privater Wetterdienste sowie Messwerte aller Messnetze, dazu aktuelle Radarbilder, Satellitenbilder und Blitzortungsdaten.
4.5 Der Anbieter wird nach Maßgabe des Angebots auf Basis der Wetterdaten und Wettervorsagen für den Veranstaltungsort und die Veranstaltungszeit eine individuelle Wettervorhersage erstellen und den Anbieter zu wetterbezogenen Fragen beraten so-wie im Falle entsprechender Beauftragung an Sicherheitskonzepten mitwirken.
4.6 Der Anbieter berät den Auftraggeber ausschließlich in meteorologischen Fragen und trifft keine unmittelbaren Entscheidungen, die den Fortgang oder die Durchführbarkeit einer Veranstaltung betreffen. Die Entscheidungsgewalt über die Durchführung einer Veranstaltung liegt ausdrücklich nicht beim Anbieter. Der Anbieter erbringt seine Leistungen als Dienstleistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. 
4.7 Der Anbieter ist berechtigt, über den Ort der Leistungserbringung frei zu entscheiden, es sei denn, es wurde explizit ein Vor-Ort-Service vereinbart.
4.8 Der Anbieter ist stets berechtigt, Leistungen durch einen geeigneten Mitarbeiter oder Subunternehmer seiner Wahl zu erbringen.
4.9 Der Anbieter wird den Kunden per E-Mail über relevante Informationen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung informieren. Der Kunde kann den Bezug der Informationen jederzeit abbestellen.

5. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT SICHERHEITSKONZEPTEN UND FACHGUTACHTEN; WIDERRUFSRECHT

5.1 Der Anbieter erbringt auch Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Fachgutachten. Für diese Tätigkeiten gelten die Regelungen in Ziffer 4 entsprechend. In Einzelfällen können die Tätigkeiten nach dieser Ziffer auch gegenüber Verbrauchern erbracht werden. Nur für die Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Fachgutachten gelten die Regelungen aus Ziffer 5.2.
5.2 Wenn der Kunde Verbraucher ist, also eine natürliche Person, die ihre Vertragserklärung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Anbieter, Adresse, Telefonnummer, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung 

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An [Firma, Adresse, E-Mail]: –
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
 – Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
__________ (*) Unzutreffendes streichen.

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Details und Grenzen des Veranstaltungsortes unverzüglich nach Vertragsschluss mitzuteilen
6.2 Bei einer vor-Ort-Wetterberatung wird ein Internetarbeitsplatz für eine oder zwei Per-sonen benötigt, außerdem Park- und Zugangsberechtigungen sowie Verpflegung und ggf. Übernachtungsmöglichkeiten. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber Verpflegungs- und Reisekosten, ebenso die Übernachtungskosten. Die Übernachtung (i.d.R. Hotel) wird durch den Veranstalter organisiert

7. UPGRADE AUF INTENSIV-FERNWETTERBERATUNG ODER VOR-ORT-WETTERBERATUNG

Die Inanspruchnahme einer Intensiv-Fern-Wetterberatung (Upgrade der Fern-Wetterberatung) oder einer Vor-Ort-Wetterberatung (Upgrade der Intensiv-Fern-Wetterberatung) kann nur garantiert werden, wenn sie spätestens jeweils am Vortag bis 15:00 gesetzlich Zeit in Absprache mit dem Anbieter verbindlich vereinbart wird

8. VERGÜTUNG

8.1 Es fällt die im Angebot genannte Vergütung für die jeweilige Leistung an.
8.2 Die Vergütung für die Entwicklung des Wetterdashboards – sofern vereinbart – wird mit Bereitstellung fällig. 
8.3 Die jeweils vereinbarte Vergütung für die Bereitstellung des Wetterdashboards sowie der realtime Blitzinformationen erfolgt nach Veranstaltungsende innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei der Bereitstellung über einen längeren Zeitraum er-folgt die Rechnungstellung rückwirkend alle drei Monate jeweils zum Monatsende
8.4 Die Vergütung für persönliche Beratungsleistungen im Bereich der Wettberatung erfolgt je Veranstaltungstag oder für den Veranstaltungszeitraum nach den jeweils vereinbarten Pauschalen in der jeweils vereinbarten Höhe und wird nach Veranstaltungsende innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 
8.5 Dienstleistungen des Anbieters im Zusammenhang mit der Mitwirkung an Sicherheitskonzept und Fachgutachten werden nach benötigter Stundenanzahl in der jeweils vereinbarten Höhe abgerechnet
8.6 Rechnungen des Anbieters sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch z.B. per E-Mail zu stellen.
8.8 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. LEISTUNGSSTANDARD UND GRENZE DER VERANTWORTUNG DES ANBIETERS

9.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der meteorologischen Wissenschaft und Technik. Aufgrund der Vielzahl der das Wetter beeinflussen-den Faktoren kann die tatsächliche Wetterlage aber nicht in jedem Fall verlässlich vorhergesagt werden. Ebenso wenig ist es nicht möglich, im Nachhinein die Wetterlage genauestens nachzuvollziehen. Vielmehr stellen die Leistungen des Anbieters meteorologische Prognosen und Analysen dar, die sich auf meteorologische Erfahrung und Berechnungsmodelle mit gewissen Wahrscheinlichkeiten stützen. Abweichungen von der tatsächlichen eintretenden Wetterlage sind nicht zu vermeiden.
9.2 Der Anbieter übernimmt demzufolge keine wie immer geartete Verantwortung gegen-über dem Kunden bzw. mit diesem verbundenen dritten Parteien im Zusammenhang mit der allfälligen Nichtübereinstimmung von meteorologischen Daten und Prognosen mit der tatsächlich eintretenden Wetterlage. 
9.3 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Informationen nicht um amtliche Warnungen handelt. Sofern der Nutzer auf amtliche Unwetterwarnungen angewiesen und/oder zu deren Bezug verpflichtet ist, kann er dieser Verpflichtung möglicherweise nicht durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters nachkommen.
9.4 Wenn und soweit der Anbieter zwecks Leistungserfüllung auf die meteorologischen Daten von Dritten angewiesen ist, ist der Anbieter verpflichtet, diese Fremddaten nach den anerkannten Regeln der meteorologischen Wissenschaft und Technik auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Eine weitergehende, wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten besteht nicht. Das Gleiche gilt auch für die (rechtzeitige) Verfügbarkeit der Fremddaten selbst als Voraussetzung für eine Auskunftserteilung. Hinsichtlich der Auswahl des Fremddatenzulieferers verantwortet der Anbieter ausschließlich die Auswahl des Unternehmens.
9.5 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen, fehlende oder fehlerhafte Datenübertragungen oder sonstige in diesem Zusammenhang mögliche Störungen bzw. Beeinträchtigungen (eingeschlossen not-wendige Wartungsarbeiten) der Kommunikationswege, wenn und soweit diese nicht vom Anbieter gemäß den Vorschriften dieser AGB selbst zu verantworten sind. Hin-sichtlich des mit der Kommunikation beauftragten Unternehmens verantwortet der Anbieter ausschließlich die Auswahl des Unternehmens.
9.6 Für den auftragsgegenständlichen Verkauf und/oder die Lieferung von meteorologischen Mess- und Prognosedaten kommt § 377 HGB i.d.j.g.F. zur Anwendung. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind nach erfolgtem Verkauf/erfolgter Lieferung durch den Kunden zu untersuchen. Festgestellte bzw. leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbare Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung gegenüber dem Anbieter schriftlich zu rügen. Ansonsten gilt Ziffer 10.

10. HAFTUNGSBEGRENZUNG

10.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht
10.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in folgender Höhe vertragstypisch vorhersehbar ist: (i) bei Verträgen mit Pauschalentgelten der Höhe nach und zusammen mit der Hälfte des vereinbarten Entgelts begrenzt und (ii) bei Verträgen mit wiederkehrender Verrechnung begrenzt auf den Betrag, den der Kunde für die Leistungen vom Anbieter in den sechs Monaten vor dem Eintritt des ersten Anspruchs oder Klagegrunds gezahlt hat, maximal jedoch mit Euro 20.000 begrenzt. Droht dem Kunden ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.
10.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
10.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.5 Die in Ziffer 10.1 und 10.2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für Ansprüche bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt

11. MÄNGELRÜGEN, MÄNGELRECHTE

11.1 Etwaige Störungen oder Mängel der Leistungen vom Anbieter sind seitens des Kunden, unverzüglich jedenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Erkennbarkeit der jeweiligen Störung/Mangel, dem Anbieter schriftlich oder per E-Mail, bei sonstigem Rechtsverlust von Gewährleistung- oder Schadenersatzansprüchen, anzuzeigen.
11.2 Für den Fall, dass der Kunde Ansprüche wegen der Leistungsstörung dem Anbieter fristgerecht (Ziffer 9.6) anzeigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Entgeltes zu. Andere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Leistungsstörung beträgt sechs Monate.
11.3 Die Anfechtung des Vertrages aufgrund von Irrtum ist ausgeschlossen.

12. REFERENZNENNUNG

Die EWB Wetterberatung GmbH ist berechtigt, den Kunden inklusive Firmenname und Logo zu Referenzzwecken auf der Webseite, in Social-Media-Kanälen des Anbieters und in Offline- Marketingmaterialien wie Flyern und Produktpräsentationen, sowie bei Messen und in Fallstudien zu nennen.

13. GEHEIMHALTUNG

13.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz gelten oder aus den Umständen heraus als vertraulich an-zusehen sind und über welche die Parteien im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Kenntnis erhalten haben, insbesondere Informationen über Finanzinformationen, betriebliche Abläufe, Geschehensabläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how und Interna (z.B. Telefonnummern oder E-Mail-Adressen).
13.2 Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieses Vertrags für fünf (5) Jahre fort
13.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (a) die dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (b) die bei Abschluss dieses Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
13.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zu-lässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Im Übrigen werden die vertraulichen Informationen nicht offengelegt.

14. DATENSCHUTZ

Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogene Daten findet nur statt, wenn der Kunde eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung personenbezogener Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten vom Anbieter gegenüber dem Kunden.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Der Anbieter wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags nach diesen Bestimmungen nur abgeben oder das verbindliche Angebot des Kunden nur akzeptieren, wenn der Kunde ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung ihres Handelsgeschäfts oder Berufs tätig ist. Dies gilt nicht im Falle von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sicherheitskonzepten und Fachgutachten, die teilweise auch gegenüber Verbrauchern erbracht werden
15.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht. Dies gilt auch, wenn er der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht
15.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Dienstvertragsrecht. Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrags finden die §§ 611ff. BGB Anwendung. 
15.4 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
15.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, kann er sich ungeachtet der vorliegenden Rechtswahlklausel auf für ihn günstigere Regelungen des Rechts seines Wohnsitzes berufen.
15.6 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Karlsruhe ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.7 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift- oder Textformerfordernis.
15.8 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass dieser Absatz keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.